Hallo,
wir haben eine Frage zur Erstattung von Rentenbeiträgen für nicht EU-Bürger.
Ein ehmaliger AN war ein Jahr lang beschäftigt. Jetzt ist er nach Indien zurückgezogen.
Wie ist das Verfahren und die Anspruchsvoraussetzung für die Rückerstattung der Beiträger an die Deutsche Rentenversicherung? Müssen Fristen eingehalten werden, für die Beantragung der Erstattung?
VG