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  • 01
    Erstattung Rentenbeiträge für für nicht EU-Bürger

    Hallo,


    wir haben eine Frage zur Erstattung von Rentenbeiträgen für nicht EU-Bürger.


    Ein ehmaliger AN war ein Jahr lang beschäftigt. Jetzt ist er nach Indien zurückgezogen.


    Wie ist das Verfahren und die Anspruchsvoraussetzung für die Rückerstattung der Beiträger an die Deutsche Rentenversicherung? Müssen Fristen eingehalten werden, für die Beantragung der Erstattung?


    VG

  • 02
    RE: Erstattung Rentenbeiträge für für nicht EU-Bürger

    Guten Tag,
     
    Versicherte, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind, ohne dass ein Rentenanspruch besteht, können sich auf Antrag die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lassen.
    Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht in der Regel für Versicherte, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben.
    Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate vergangen sein und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.
     
    Der Antrag kann als „Online-Formular“ bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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