Wir haben einen Mitarbeiter, welcher uns bei der Abfrage der Elterneigenschaft in 2023 1 Kind gemeldet hat. Jetzt wurden uns für diesen Mitarbeiter über das DÜ-Verfahren zum Abruf der Kinderzahl und Elterneigenschaft (DaBPV) 3 Kinder unter 25 Jahre rückgemeldet.
Können Sie mir sagen, wie wir bzgl. der Korrektur bzw. Erstattung der Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend zum 1. Juli 2023 vorgehen müssen?
Müssen wir das in dem Fall über die AOK machen? (der Mitarbeiter ist bei der AOK Plus versichert)
Vielen Dank.
T_V