Expertenforum - Erstattung nach Beschädigung

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  • 01
    Erstattung nach Beschädigung

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    Kieferorthopädie mit Eigenlabor, die Labormitarbeiterin ist auf eine Brille angewiesen. Im Rahmen ihrer Arbeit mit Hitze, Staub durch Schleifarbeiten, Ablösung des Lötflussmittel und Einbrennung in die Kunststoffgläser wurde die privat angeschaffte Brille über die Zeit sehr beschädigt. Das Tragen einer Überbrille ist nicht möglich, da es hierbei zu Spieglungen kommt und den Blick verschleiert. Ein präzise Arbeiten an den Kieferorthopädischen Apparaturen ist dann nicht möglich. Teilen Sie unsere Meinung, dass in dem Fall eine steuerfreie Erstattung der Neuanschaffung der Brille (Schadensersatz) möglich ist?

    Vielen Dank, Kluge

  • 02
    RE: Erstattung nach Beschädigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    da die Brille von der Arbeitnehmerin ständig (und überwiegend privat) genutzt wird, ist ein Ersatz als Arbeitsmittel nicht möglich. Denkbar ist aber, die Kosten arbeitgeberseits als Schadenersatz/Aufwandserstattung zu behandeln für Schäden am Eigentum der Arbeitnehmerin, die im Arbeitsprozess entstanden sind.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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