Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen unserer MA wurde durch das Unternehmen eine Bahncard 100 (2. Klasse) bezahlt – er hat dafür auf Gehalt verzichtet.
Der MA nutzt diese Bahncard rein privat.
Unsere erste Frage: können wir die Kosten pauschal versteuern (25 % oder 30 %) und wären dann auch Sozialversicherungsbeiträge fällig oder ist diese Zahlung wie ein Nettobezug (mit Hochrechnung auf ein Brutto) zu betrachten?
Unsere zweite Frage: wenn der MA die Bahncard im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nutzt, wäre die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber dann steuerfrei (analog bspw. Erstattung Mietkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung)?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße