Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin hat eine Bahncard 100 angeschafft. Wir als Arbeitgeber möchten die Kosten der Bahncard steuerfrei erstatten nach §3Nr. 15 EStG.
Die Bahncard amortisiert sich alleine durch die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und wird ausschließlich dafür verwendet.
Eine weitere Nutzung beispielsweise für Dienstreisen erfolgt nicht.
Ist die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber in diesem Fall steuerfrei möglich?
Unsere Frage bezieht sich auf LStH 2024 => B. Anhänge => Anhang 17a Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hier:
Nr. 4 c) Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigung 24
Für Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer vom Arbeitnehmer erworbenen Fahrberechtigung, die die Voraussetzungen des § 3 Nummer 15 EStG ganz oder teilweise erfüllt, gelten Rz. 11 bis 14. entsprechend; Rz. 19 ist entsprechend anzuwenden, sofern die Fahrberechtigung auch für steuerfreie Fahrten nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG (Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten
Haushaltsführung) genutzt wird.
Ist eine gemischte Nutzung der Fahrberechtigung zwingend erforderlich oder ist die Amortisation alleine durch die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ausreichend für eine steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung?
Vielen Dank.