Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Ersatzanspruch bei der zVK

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wann darf bei der ZVK ein Ersatzanspruch nach § 22 TVöD geltend gemacht werden?

    Darf der Zuschuss zum Krankengeld aufgrund einer rückwirkenden EU Rente geltend gemacht werden, obwohl der Arbeitnehmer den Zuschuss an den Arbeitgeber gezahlt hat?

    Vielen Dank für die Rückmeldung

  • 02
    RE: Ersatzanspruch bei der zVK

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Ersatzanspruch bei der zVK

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Erstattungsanspruch kann unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD erstattet werden.


    Wenn allerdings der Arbeitnehmer den Zuschuss zum Krankengeld bereits zurückgezahlt hat, besteht hinsichtlich des Zuschusses zum Krankengeld auch kein Erstattungsanspruch mehr.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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