Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin hat mitgeteilt, dass sie während der Elternzeit erneut schwanger ist.
In dem Schreiben hat sie uns nicht mitgeteilt, dass sie die Elternzeit aufgrund der Schwangerschaft für die Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist vorzeitig beenden möchte.
Muss der Arbeitgeber die Mitteilung der Schwangerschaft als Beendigung der Elternzeit werten? Oder muss dies explizit seitens der Arbeitnehmerin kundgetan werden?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung