Guten Tag,
wir haben eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterin, die sich bis 11.2.26 in Elternzeit befindet. Wir haben jetzt eine Bescheinigung über eine Schwangerschaft erhalten, voraussichtliches Geburtsdatum ist der 9.1.2026. Da die Mitarbeiterin nachts arbeitet, besteht ein Beschäftigungsverbot.
Fragen hierzu:
Besteht die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung ab Kenntnis der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes(eher arbeitsrechtliches Thema)?
Würde die Lohnfortzahlung im Rahmen der U2 Erstattung zurück erstattet werden?
Welche DEÜV-Meldungen wären zu übermitteln?
Vielen Dank vorab, Gruß