Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    erneute Schwangerschaft während Elterenzeit

    Guten Tag,


    wir haben eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterin, die sich bis 11.2.26 in Elternzeit befindet. Wir haben jetzt eine Bescheinigung über eine Schwangerschaft erhalten, voraussichtliches Geburtsdatum ist der 9.1.2026. Da die Mitarbeiterin nachts arbeitet, besteht ein Beschäftigungsverbot.


    Fragen hierzu:


    Besteht die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung ab Kenntnis der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes(eher arbeitsrechtliches Thema)?


    Würde die Lohnfortzahlung im Rahmen der U2 Erstattung zurück erstattet werden?


    Welche DEÜV-Meldungen wären zu übermitteln?


    Vielen Dank vorab, Gruß

  • 02
    RE: erneute Schwangerschaft während Elterenzeit

    Guten Tag,
     
    Ihre Fragen betreffen arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen gerne folgende Informationen:
     
    Wird während der Elternzeit keine Beschäftigung ausgeübt, wird kein Entgelt gezahlt, so dass es nicht zu einer Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens (U2) kommen kann. Das Beschäftigungsverbot hat in der bestehenden Elternzeit keine Auswirkungen.
     
    Sollte die Elternzeit - arbeitsrechtlich zulässig - vorzeitig beendet werden, ist das Ende der Elternzeit mit Grund 37 zu übermitteln. Wird die Elternzeit beendet und kommt es zu einem Beschäftigungsverbot, ist eine Erstattung im Rahmen des Umlageverfahrens (U2) möglich.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Anfrage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.