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  • 01
    Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

    Eine Mitarbeiterin hat während der Elternzeit ihr zweites Kind geboren. Die Personalabteilung wurde über ihre erneute Schwangerschaft nicht unterrichtet. Per Zufall kam jetzt die Geburt des zweiten Kindes ans Tageslicht, weil für die Mitarbeiterin gesammelt wurde.

    Frage: im Nachhinein kann die Mitarbeiterin eine Unterbrechung der Elternzeit während der Mutterschutzfrist nicht nachreichen, oder? Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, ihr den Unterschiedsbetrag zu den 13 Euro Mutterschaftsgeld zu zahlen, obwohl wir von der Schwangerschaft nichts wussten?

  • 02
    RE: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet, die Elternzeit für das erste Kind aufgrund der Geburt des zweiten Kindes zu beenden. Allerdings ist die Arbeitnehmerin berechtigt, die Elternzeit wegen der Geburt oder zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen vorzeitig zu beenden (§ 16 Abs. 3 BEEG). Diese Beendigung wirkt allerdings nur für die Zukunft. Solange die Arbeitnehmerin die Beendigung nicht erklärt hat, sind Sie als Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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