Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit erneut schwanger wurde.
Für die Umstzung der EEL Meldung wollten wir uns nochmal rückversichern.
In der vorhergehenden Elternzeit war der ursprüngliche ET der 22.04.2024.
Der Mutterschutz wäre ab dem 11.03.2024.
Die Mitarbeiterin hat jedoch zum 19.02.2024 entbunden, was auch auche Frühgeburt war.
Welche Monate sind für die erneute Schwangerschaft für die Erstellung der EEL Meldung für das Mutterschaftsgeld heranzuziehen? Da die Entbindung noch vor dem ursprünglichen Beginn der Mutterschutzfrist war, ist es es nicht ganz klar, inwieweit welcher Zeitraum (vorr. ET oder tatsächlicher ET) in diesem Fall heranzuziehen ist:
Dezember 2023
Januar 2024
Februar 2024 oder
Januar 2024
Dezember 2023
November 2023
Danke vorab.