Hallo liebes Experten-Team,
wir haben einen aktuellen Fall.
Ein Mitarbeiter war vom 05. August 2024 bis zum 10. Januar 2025 aufgrund von Krankheit ausgefallen. Zu Beginn seiner Krankheitszeit haben wir sein Entgelt regulär für sechs Wochen, bis zum 15. September 2024, fortgezahlt. Nach seiner Genesung hatte der Mitarbeiter vom 13. Januar 2025 bis zum 03. Februar 2025 Urlaub beantragt. Nun hat er jedoch am 04. Februar 2025 eine neue Erstbescheinigung eingereicht. Vorerst ist bekannt, dass seine Krankmeldung voraussichtlich bis zum 14. Februar geht . Gemäß unserer Anfrage zu Vorerkrankungen dürfen wir diese neue Erstbescheinigung nicht mit den vorherigen Krankenscheinen verrechnen.
Müssen wir daher tatsächlich eine erneute Lohnfortzahlung tätigen?
Davon auszugehen, dass es sich um eine neue Krankheit handelt, ist schwer denkbar.