Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt nach § 23c SGB IV bei schwankenden Gehalt im nachfolgenden Beispiel ermittelt.
Beispiel:
Nettoarbeitsentgelt letzter Abrechnungszeitraum 2.500,00 €
vereinbartes Nettoarbeitsentgelt: 2.500,00 €
Nettoarbeitsentgelt vorletzter Abrechnungszeitraum: 2.750,00 € *)
Nettoarbeitsentgelt drittletzter Abrechnungszeitraum: 2.740,00 € *)
*) Das höhere Nettoarbeitsentgelt im vorletzten bzw. drittletzten Abrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit entsteht durch beitragspflichtige Zukunftsaufwendungen des Arbeitgebers.
Vielen Dank.