Expertenforum - Ermittlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, Zukunftssicherung und Tarifsteigerung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Ermittlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, Zukunftssicherung und Tarifsteigerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    1. Zählt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes der Hinzurechnungsbetrag, welcher durch die Zukunftssicherung im TVöD ausgelöst wird, dazu?

    Er wird monatlich verbeitragt.


    2. Zählt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes die noch zu erwartende Tarifsteigerung in 2025 dazu? Die Höhe ist bis dato noch nicht bekannt. Könnte man hier eine pauschale Steigerung der Gehälter in Höhe von ca. 4% annehmen?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

     

  • 02
    RE: Ermittlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, Zukunftssicherung und Tarifsteigerung

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Tariferhöhungen) dürfen erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Entgelt besteht. Eine im Laufe des Jahres bereits absehbare Entgelterhöhung bleibt bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zunächst unberücksichtigt. Erst die mit dem Entstehen des Anspruchs auf das erhöhte Arbeitsentgelt einhergehende Änderung der Einkommensverhältnisse löst eine neue zukunftsbezogene Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts und eine daran geknüpfte neue versicherungsrechtliche Bewertung aus.
     
    Aufwendungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z.B. Beiträge zu Zusatzversorgungskassen) sind steuerpflichtig und damit auch Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung. Somit sind sie auch bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.