Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Ermittlung des kalendertäglichen Nettoentgeltes für den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Können Sie mir sagen, wie eine VWL und bAV bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoentgeltes zu berücksichtigen sind?
Den VWL-Betrag ziehen wir vom Netto des Mitarbeiters ab und überweisen diesen an den entsprechenden Träger, der Betrag ist nicht bezuschusst. Muss dieser bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoentgeltes trotzdem mit berücksichtigt werden?
Ist es korrekt, dass bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld immer von dem Entgelt auszugehen ist, das sich ohne Entgeltumwandlung ergeben hätte?
Vielen Dank!