Sehr geehrte Damen und Herren,
maßgebend für die Höhe des während eines Beschäftigungsverbotes zu zahlenden Entgelts ist der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
Wie wird der "Eintritt der Schwangerschaft" ermittelt? Muss dies über die angegebene Schwangerschaftswoche in der Schwangerschaftsanzeige zurück gerechnet werden oder wird hier die Anzeige der Schwangerschaft als "Eintritt der Schwangerschaft" gewertet?
Oder gibt es einen ganz anderen Rechenweg?