Expertenforum - Erkrankung während Altersteilzeit

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  • 01
    Erkrankung während Altersteilzeit

    Liebes Experten-Team,


    ich habe nachfolgende Fragen zum Thema Erkrankung während Altersteilzeit


    1) Altersteilzeit im Kombination mit Abbau Wertguthaben während der aktiven Phase der Altersteilzeit:


    Folgend Fallkonstellation: Der Arbeitnehmer muss bis zur passiven Phase der ATZ sein Wertguthaben abgebaut haben. Aus diesem Grund verkürzt sich die aktive Phase der Altersteilzeit. Der Arbeitnehmer wird in der aktiven Phase der Altersteilzeit krank, in welcher er bereits freigestellt ist aufgrund des Abbaus von Wertguthaben. Der Arbeitnehmer wird keine Arbeitsleistung mehr für den Arbeitgeber erbringen.


    Ist der Arbeitgeber im Falle einer Erkrankung des Arbeitnehmers gesetzlich verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten? Und hätte der Arbeitnehmer in diesem Fall auch Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, wenn die Erkrankung 42 Tage überdauert?


    2) Aktive Phase Altersteilzeit:


    Fallkonstellation: Der Arbeitnehmer erkrankt vor Beginn der Altersteilzeit.


    Die Entgeltfortzahlung berechnet sich nach dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat, auch wenn das Arbeitsverhältnis im 6-Wochenzeitraum in den Altersteilzeitvertrag übergeht.


    Nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung berechnet sich das gesetzliche Krankengeld aus dem sozialversicherten halben Entgelt (ohne den Aufstockungsbetrag zum ATZ-Gehalt) im Vergleich zu dem vor der Altersteilzeit gezahlten Entgelt. Es steht dem Arbeitgeber frei im Rahmen des tariflich geregelten Arbeitgeberzuschusses zum Krankengeld, den Aufstockungsbetrag zum ATZ-Gehalt zu berücksichtigen.


    Eine Verpflichtung zur Weiterzahlung des Aufstockungsbetrages zur Rentenversicherung besteht für den Arbeitgeber bei einer Erkrankung über 42 Tage ab dem 43. Tag bis zum Ende der Krankmeldung nicht mehr.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.


    Mit freundlichen Grüßen

    HR-Expatriates


     

  • 02
    RE: Erkrankung während Altersteilzeit

    Guten Tag,

    Ihre Fragestellungen zur Entgeltfortzahlung betreffen vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Bezüglich der Fragen zu den Ansprüchen auf Krankengeld nehmen wir wie folgt Stellung:
     
    Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht. Hierfür ist es grundsätzlich nur entscheidend, dass zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld besteht.
     
    Versicherte erhalten Krankengeld nur auf der Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts. Wurde darüber hinaus Arbeitsentgelt "erarbeitet", welches jedoch nicht ausgezahlt, sondern für Zeiten einer Freistellung angespart wird, bleibt dieses bei der Ermittlung des Regelentgelts unberücksichtigt. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase ein, ruht der Anspruch auf Krankengeld.
     
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen dieses Forums nicht auf die einzelnen Fallkonstellationen eingehen können, welche sich durch unterschiedliche vertragliche Regelungen ergeben können. Wir legen Ihnen daher nahe, sich bezüglich der Klärung des Einzelfalles direkt an die für Ihren Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse zu wenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Erkrankung während Altersteilzeit

    Liebes Experten-Team,


    herzlichen Dank für Ihre Rückantwort und die Weiterleitung von Teilen meiner Anfrage.


    Mit besten Grüßen

    HR-Expatriates

  • 04
    RE: Erkrankung während Altersteilzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass der Arbeitnehmer bereits während der „aktiven“ Phase der Altersteilzeit aufgrund des Wertguthabensabbaus von der Arbeitsleistung freigestellt ist.


    In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nachfolgend Krankengeld. Denn hier ist der Arbeitnehmer bereits wegen des Abbaus des Wertguthabens von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht demgegenüber nur, wenn die Krankheit alleinige Ursache für den „Ausfall“ der Arbeitsleistung ist.


    Mitunter wird allerdings hinsichtlich der Entgeltfortzahlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwas anderes vereinbart.


    Zum zweiten Teil Ihrer Frage:


    Die Entgeltfortzahlung berechnet sich nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer ohne erkrankt zu sein verdient hätte. Das heißt, wenn sich während der Erkrankung etwas an der vertraglichen Grundlage ändert und diese Änderung Auswirkung auf die Vergütung hat, ändert sich gleichermaßen ab diesem Zeitpunkt auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


    Ob es tatsächlich im Ermessen des Arbeitgebers steht, bei der Berechnung des tariflichen Zuschusses zum Krankengeld den Aufstockungsbetrag unberücksichtigt zu lassen, müsste anhand der zugrunde liegenden tariflichen Regelung geklärt werden.


    Auch Ihre letzte Aussage (keine Verpflichtung zur Weiterzahlung des Aufstockungsbetrages nach Ablauf der Entgeltfortzahlung) müsste auf Grundlage der offensichtlich zugrunde liegenden tariflichen Regelung für die Altersteilzeit überprüft werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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