Hallo liebes Expertenteam,
wir hatten eine Auszubildende beschäftigt, die die Ausbildung nicht geschafft hat und zum 31.12.2024 ausgeschieden ist. Sie wurde jedoch ab 01.01.2025 mit einem neuen Arbeitsvertrag
als Hilfskraft wieder eingestellt. Nun ist sie gleich nach dem Jahreswechsel erkrankt.
Zahlt die Krankenkasse in so einem Fall Krankengeld - (§ 3 (3) EfzG - oder wird die neue Beschäftigung im Zusammenhang mit der Ausbildung gesehen, so dass der Arbeitgeber
wieder zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist?
Danke und viele Grüße!