Expertenforum - Erkrankung in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

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  • 01
    Erkrankung in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir hatten eine Auszubildende beschäftigt, die die Ausbildung nicht geschafft hat und zum 31.12.2024 ausgeschieden ist. Sie wurde jedoch ab 01.01.2025 mit einem neuen Arbeitsvertrag

    als Hilfskraft wieder eingestellt. Nun ist sie gleich nach dem Jahreswechsel erkrankt.


    Zahlt die Krankenkasse in so einem Fall Krankengeld - (§ 3 (3) EfzG - oder wird die neue Beschäftigung im Zusammenhang mit der Ausbildung gesehen, so dass der Arbeitgeber

    wieder zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist?


    Danke und viele Grüße!

  • 02
    RE: Erkrankung in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

    Sehr geehrte Frau Ostermeier,
     
    das BAG hat mit Urteil vom 2. 3. 1983 - 5 AZR 194/80 - (USK 8314) entschieden, dass zwei aufeinander folgende rechtlich selbständige Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.
     
    Ihre Frage nach einem Entgeltfortzahlungsanspruch betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Erkrankung in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein vorangegangenes Ausbildungsverhältnis auf die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EFZG angerechnet. Das heißt, die Mitarbeiterin hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern nicht anrechenbare Vorerkrankungen bestehen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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