Sehr geehrtes Expertenteam,
uns beschäftigt aus aktuellem Anlass folgende Frage:
- Eine Dienstkraft befindet sich im Homeoffice im EU-Ausland.
- Da es sich nur um eine Woche handelt, haben wir keine A1-Bescheinigung beantragt.
- Die Dienstkraft erkrankt während des Homeoffice und geht zum Arzt.
- Die Rechnung des Arztes reicht die Dienstkraft bei uns ein und wir bei der zuständigen Krankenkasse.
Frage:
- Kann es sein, dass uns die zuständige Krankenkasse die Kosten - auf Grund der fehlenden A1-Bescheinigung - nicht erstattet?
- Die Krankenkasse erfährt doch nur durch die Beantragung der A1-Bescheinigung von einer Entsendung. Wenn diese nicht beantragt wird und die Dienstkraft die Rechnung eines ausländischen Arztes einreicht, könnte doch auch - von Seiten der Krankenkasse - von einer Erkrankung im Urlaub ausgegangen werden. Oder wird hier eine Abfrage beim Versicherten gemacht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und noch einen schönen Tag
Ch. Kolter-Bekker