Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Erholungsbeihilfe pauschaliert

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten unseren Mitarbeitern eine pauschalierte Erholungsbeihilfe zu kommen lassen. Die Höchstbeträge für Arbeitnehmer/Ehepartner/Kinder ist uns bekannt.

    Frage: Welche Nachweise müssen wir zu den Personalkten nehmen? Müssen wir Nachweise über die Verwendung anfordern oder ist das entbehrlich?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Erholungsbeihilfe pauschaliert

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Verwendungsnachweise sind nicht notwendig. Es genügt ein schriftlicher Arbeitgeber - Vermerk bei den Lohnunterlagen, dass der Betrag als Erholungsbeihilfe gezahlt wurde (ggf. mit der betraglichen Aufteilung auf die Angehörigen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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