Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten unseren Mitarbeitern eine pauschalierte Erholungsbeihilfe zu kommen lassen. Die Höchstbeträge für Arbeitnehmer/Ehepartner/Kinder ist uns bekannt.
Frage: Welche Nachweise müssen wir zu den Personalkten nehmen? Müssen wir Nachweise über die Verwendung anfordern oder ist das entbehrlich?
Vielen Dank.