Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Erhöhung der Entgeltstufe während Mutterschutzfrist - Höhe Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin erhält Zuschuss zum Mutterschaftsgeld seit 28.07.25, berechnet aus dem Verdienst April-Juni. Ab Oktober kommt die Mitarbeiterin in eine höhere Stufe - wie ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ab Oktober zu berechnen? Es handelt sich um eine nicht nur vorübergehende Erhöhung des Gehaltes.


    Danke und viele Grüße

  • 02
    RE: Erhöhung der Entgeltstufe während Mutterschutzfrist - Höhe Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zum AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeits- und/oder Privatrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht- und Privatrecht.
     
    Gerne geben wir aber eine allgemeine Auskunft zu dem Thema:

    Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
     
    - für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
     
    - ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

    Bei einer dauerhaften Gehaltserhöhung, wie in Ihrem Fall, ist entscheidend, ob der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt noch im Berechnungszeitraum liegt oder erst später entsteht.
    Sie schreiben, dass die Monate April bis Juni 2025 für die Berechnung des Mutterschafszuschusses herangezogen wurden. Der Anspruch auf das höhere Gehalt besteht ab 01.10.2025.
    Da die Änderung/Erhöhung des Gehaltes nicht in den Berechnungszeitraum (April-Juni) fällt, entsteht der höhere Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erst ab 01.10.2025.

    Seitens der Krankenkasse verändert sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes also auch ab 1.10., sofern das Arbeitsentgelt bisher noch nicht 13 EUR kalendertäglich überstieg. Der Arbeitgeber hat daher ebenfalls ab 1.10. eine Neuberechnung durchzuführen, da gem. § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG auch ab diesem Tag ein höherer Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen ist.
     
     Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.