Hallo Expertenteam,
bei uns taucht neuerdings eine Formulierung in Aufhebungsverträgen auf, bei der sich die Abfindung erhöht, wenn der Mitarbeiter freiwillig früher kündigt, als ursprünglich in der Aufhebung vereinbart. Eine sogenannte "Turboklausel". Das ist prinzipiell unproblematisch, jedoch wurde jetzt auch vereinbart, dass sich die Abfindung nicht nur um das entsprechende Bruttogehalt erhöht, für jeden früheren Monat, sondern auch um die eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Wir sind jetzt unsicher, ob dieser Teil der Abfindung auch weiterhin sozialversicherungsfrei ist.
Vielen Dank und
Viele Grüße
A. Myrach