Guten Tag,
gemäß der gängigen Rechtsprechung ist die Arbeitszeit mit Beginn und Ende (sowie der daraus resultierenden Pausen) aufzuzeichnen.
Ich stelle in diesem Zusammenhang einmal folgendes Beispiel zur Diskussion:
Die Erfassung der Arbeitszeit sowie Pausen erfolgt durch den Arbeitnehmer über eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Softwarelösung (Stempeluhr als App) über die entsprechende Bewegungen gestempelt werden.
Beispielhafte Arbeitszeit: 7.30 bis 15.30 Uhr
AN stempelt sich (aus Gründen) um 7.25 Uhr ein und nach Schichtende um 15.45 Uhr aus.
AG setzt die Zeit auf den "geplanten" Schichtslot 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr zurück, die tatsächlich gestempelten Zeiten sind im Nachgang nicht mehr einsehbar.
Hinterlegt der MA im Nachgang eine Begründung warum und wann er eher angefangen hat oder länger gearbeitet wurde, wird die Zeit (wieder) angepasst.
Diese Regelung schreibt der AG in einer Dienstanweisung fest. Rechtlich zulässig?