Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant ein Veranstalter hat eine Rückfrage zur Kassenabrechnung der vergangenen Wochen. Das Gastronomiepersonal hat wie üblich Trinkgelder über Orderbird erfasst. Nun wünscht unser Mandant, dass die Trinkgelder im Nachgang über die Lohnabrechnung ausbezahlt wird. Bei Systemen wie Orderbird ist üblich, dass Trinkgelder als separater Buchungsposten bei der Kartenzahlung eingegeben werden. Diese fließen dann zunächst auf das Konto des Unternehmens. Die spätere Auszahlung an die Mitarbeiter gilt als eine Zahlung durch den Arbeitgeber. Somit entfällt meiner Meinung nach die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG und diese Beträge gelten dann als steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Gibt es eine Möglichkeit trotzt des Systems ohne Abgabe an die Mitarbeiter auszubezahlen?
Vielen Dank für die Prüfung und die Rückmeldung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Penkert