Guten Tag,
unterliegt die EPP bei Selbstständigen, die in der KV+PV freiwillig gesetzlich versichert sind, der Beitragspflicht?
Viele Grüße
CB
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Guten Tag,
unterliegt die EPP bei Selbstständigen, die in der KV+PV freiwillig gesetzlich versichert sind, der Beitragspflicht?
Viele Grüße
CB
Hallo Christiane B.,
die Energiepreispauschale (EPP) stellt im Anwendungsbereich des § 240 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder) keine beitragspflichtige Einnahme im Sinne der Sozialversicherung dar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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