Expertenforum - Entsendung von China nach Deutschland

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entsendung von China nach Deutschland

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß dem SVA mit China sind bei einer Entsendung die Vorschriften der Renten- und Arbeitslosenversicherung des Arbeitgeberstaates maßgeblich. Zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es dazu keine Vereinbarung. Bedeutet dies, dass sich ein chinesischer Arbeitnehmer, der für sein Unternehmen drei Monate in Deutschland arbeitet, hier nochmals krankenversichern muss? Und falls ja, wäre das dann über den deutschen Auftraggeber zu melden? Vielen Dank!

  • 02
    RE: Entsendung von China nach Deutschland

    Hallo CFSteuerbüro1,
     
    Personen, die in China bei einem chinesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/VCR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich die chinesischen Rechtsvorschriften gelten.
     
    Diese Regelung ergibt sich aus dem Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China.
     
    In einem solchen Fall tritt in der Kranken – und Pflegeversicherung Versicherungspflicht nach deutschen Rechtsvorschriften ein. Eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1001“ des Auftraggebers ist vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.