Expertenforum - Entsendung Mitarbeiter

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  • 01
    Entsendung Mitarbeiter

    Hallo,

    Ein Kollege (britischer Staatsbürger) muss zu einem Kundenbesuch nach Dänemark.

    Wir hatten die A1 Bescheinigung gestellt, die ist aber abgelehnt worden wegen seiner Staatsangehörigkeit lt. Fehlermeldung.


    Welchen Antrag müssen wir stellen bzw. welche Bescheinigung ist nötig?

     

  • 02
    RE: Entsendung Mitarbeiter

    Guten Tag,
     
    die VO (EG) 883/04 gilt in Bezug auf Dänemark für alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen. Dies gilt auch für Staatenlose und Flüchtlinge mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz.
    Für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit einer dieser Staaten besitzen, gilt die VO (EG) 883/04 für grenzüberschreitende Sachverhalte mit Dänemark nicht, so dass der A1-Antrag abgelehnt werden muss. 
    Für britische Staatsangehörige, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, kann eine Doppelversicherung unter Umständen vermieden werden, da für diese Konstellation das alte deutsch-dänische Abkommen über Soziale Sicherheit angewendet werden kann.
     
    Für die Feststellung einer Ausstrahlung nach § 4 SGB IV füllen Sie bitte den Antrag der DVKA aus und senden diesen an die für den Mitarbeiter zuständige Krankenkasse, die Ihnen die Entsendebescheinigung zusenden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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