Sehr geehrtes Expertenteam,
ich hätte eine Frage zur Entsendung in die Slowakei
Ausgangslage für eine zukünftige Beschäftigung ab 01.01.2026:
Der Arbeitnehmer (slowakischer Staatsbürger) bekommt einen deutschen Arbeitsvertrag mit unserer Firma in Wolfsburg.
Der Arbeitnehmer wird einem Monat in unserem Unternehmen in Wolfsburg arbeiten.
Der Arbeitnehmer hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Nach einem Monat würde der Arbeitnehmer von uns die die Slowakei entsendet.
Die Entsendung würden wir mit einem A1 -Schein bei der AOK Niedersachsen beantragen.
Er arbeitet dort im Homeoffice und hat einen Wohnsitz in der Slowakei.
Zu kurzen monatlichen Abstimmungen ist er wieder in Deutschland (Wolfsburg).
Die Aufenthaltsdauer beschränkt sich auf maximal 2 Jahre.
Danach würde er wieder in Deutschland (Wolfsburg) arbeiten.
1. Wäre das die korrekte Vorgehensweise?
2. Wenn der Arbeitnehmer einen Arzt in der Slowakei aufsucht, wird die AOK Chipkarte akzeptiert?
3. Übernimmt die AOK Niedersachsen dann alle anfallenden Behandlungskosten (definiert wie in Deutschland) aus einer Behandlung in der Slowakei?
Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!