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  • 01
    Entsendung in die Slowakei

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich hätte eine Frage zur Entsendung in die Slowakei


    Ausgangslage für eine zukünftige Beschäftigung ab 01.01.2026:


    Der Arbeitnehmer (slowakischer Staatsbürger) bekommt einen deutschen Arbeitsvertrag mit unserer Firma in Wolfsburg.


    Der Arbeitnehmer wird einem Monat in unserem Unternehmen in Wolfsburg arbeiten.


    Der Arbeitnehmer hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland.


    Nach einem Monat würde der Arbeitnehmer von uns die die Slowakei entsendet.


    Die Entsendung würden wir mit einem A1 -Schein bei der AOK Niedersachsen beantragen.


    Er arbeitet dort im Homeoffice und hat einen Wohnsitz in der Slowakei.


    Zu kurzen monatlichen Abstimmungen ist er wieder in Deutschland (Wolfsburg).


    Die Aufenthaltsdauer beschränkt sich auf maximal 2 Jahre.


    Danach würde er wieder in Deutschland (Wolfsburg) arbeiten.


    1. Wäre das die korrekte Vorgehensweise?


    2. Wenn der Arbeitnehmer einen Arzt in der Slowakei aufsucht, wird die AOK Chipkarte akzeptiert?


    3. Übernimmt die AOK Niedersachsen dann alle anfallenden Behandlungskosten (definiert wie in Deutschland) aus einer Behandlung in der Slowakei?


    Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank!



     

  • 02
    RE: Entsendung in die Slowakei

    Hallo abra.sax,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrem Sachverhalt bisher noch keine Antwort gegeben haben. Sobald wir zu Ihren Fragen eine Aussage treffen können, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Entsendung in die Slowakei

    Hallo abra.sax,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.

    Sind in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Entsendung in die Slowakei erfüllt, ist eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen AOK zu beantragen, um nachzuweisen, dass die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit weiterhin Anwendung finden.
     
    Somit bestätigen wir die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise.
     
    Entsendet der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter vorübergehend ins EU-Ausland, bleibt dieser weiterhin in Deutschland krankenversichert. Sofern dieser im Ausland Leistungen in Anspruch nimmt, können diese über seine Versicherungskarte nach deutschen Vertragssätzen beansprucht und abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Entsendung in die Slowakei

    Vielen Dank!

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