Expertenforum - Entsendung A1

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  • 01
    Entsendung A1

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir hätten eine Frage zur Entsendung ins Ausland:


    Folgender Fall:


    Unternehmer sendet Mitarbeiter (ohne A1) Bescheinigung nach Spanien. Der Mitarbeiter stürzt bei einem Restaurantbesuch (beruflich bedingt) die Kellertreppe und bricht sich ein Bein und fällt 10 Wochen aus.


    Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Danach würde die Krankenkasse bzw. auch die Berufsgenossenschaft bezahlen. Könnte es hier von Seite der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft wegen fehlender A1 Schwierigkeiten geben und/oder müsste der Arbeitgeber mit Strafen rechnen?


    Vielen Dank im Voraus für die Info.


    Beste Grüße

     

  • 02
    RE: Entsendung A1

    Guten Tag,
     
    die A1-Beschienigung weist nach, dass für die Beschäftigungszeit im Mitgliedsstaat die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin Anwendung finden.

    Liegt eine A1-Bescheinigung nicht vor, unterliegt der Beschäftigte für den Zeitraum der „Entsendung“ den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde, hier: Spanien.
    Auf den Arbeitgeber können somit die sofortige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Spanien zukommen.

    In einzelnen Ländern wird der Nachweis als Teil der arbeitsrechtlichen Meldepflicht betrachtet und es drohen zusätzliche Bußgelder.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir in Ihrem konkreten Einzelfall nur diese allgemeinen Informationen geben können. Wir empfehlen Ihnen, die Krankenkasse des Mitarbeiters umgehend in Kenntnis zu setzen, damit der Sachverhalt entschieden werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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