Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hätten eine Frage zur Entsendung ins Ausland:
Folgender Fall:
Unternehmer sendet Mitarbeiter (ohne A1) Bescheinigung nach Spanien. Der Mitarbeiter stürzt bei einem Restaurantbesuch (beruflich bedingt) die Kellertreppe und bricht sich ein Bein und fällt 10 Wochen aus.
Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Danach würde die Krankenkasse bzw. auch die Berufsgenossenschaft bezahlen. Könnte es hier von Seite der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft wegen fehlender A1 Schwierigkeiten geben und/oder müsste der Arbeitgeber mit Strafen rechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
Beste Grüße