Sehr geehrtes Expertenteam,
unser Bürgermeister reist von Deutschland nach Rumänien. Hier übernachtet er 2 Tage in Rumänien. An einem Tag besucht er dabei kurz die Ukraine. Auf der Rückreise landet er in den Niederlanden. Habe diesbezüglich eine A1 Bescheinigung erstellt und dabei die Länder Rumänien und Niederlande als Entsendungsländer eingepflegt. Da es nicht möglich ist, für die Ukraine eine A1-Bescheinigung zu erstellen, stellt sich für mich die Frage, ob bezüglich des Aufenthaltes in der Ukraine aus arbeitgebersicht etwas zuveranlassen ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe!