Expertenforum - Entsendung

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  • 01
    Entsendung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    unser Bürgermeister reist von Deutschland nach Rumänien. Hier übernachtet er 2 Tage in Rumänien. An einem Tag besucht er dabei kurz die Ukraine. Auf der Rückreise landet er in den Niederlanden. Habe diesbezüglich eine A1 Bescheinigung erstellt und dabei die Länder Rumänien und Niederlande als Entsendungsländer eingepflegt. Da es nicht möglich ist, für die Ukraine eine A1-Bescheinigung zu erstellen, stellt sich für mich die Frage, ob bezüglich des Aufenthaltes in der Ukraine aus arbeitgebersicht etwas zuveranlassen ist?


    Vielen Dank für Ihre Mühe!

  • 02
    RE: Entsendung

    Hallo Claudia84,
     
    in Sachverhalten, in denen Arbeitnehmer vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU-Staaten, EWR-Staaten, Schweiz und dem Vereinigten Königreich (unter bestimmten Voraussetzungen) tätig sind, wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Dies gilt selbst dann, wenn die Tätigkeit auf einen Tag begrenzt ist.
     
    Bei einer berufsbedingten Entsendung ins Nicht-EU-Ausland (mit der Ukraine besteht nach unserem Kenntnisstand noch kein beiderseitig ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen) können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Voraussetzungen einer Ausstrahlung nach § 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV vorliegen.
     
    Werden Personen ins vertragslose Ausland entsandt, benötigen diese keine Bescheinigung über die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit.
     
    Ob die Voraussetzungen einer Entsendung vorliegen, hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner ihm obliegenden Melde- und Beitragspflichten zu prüfen. Dieser kann, insbesondere in Zweifelsfällen, von dem zuständigen Sozialversicherungsträger verlangen, dass diese eine Feststellung darüber trifft, ob es sich in dem zu entscheidenden Fall um eine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung handelt.  
     
    Weitergehende Informationen zum Thema können Sie u. a. auf der Internetseite des „GKV-Spitzenverbandes Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)“ unter www.dvka.de entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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