Hallo liebes Expertenteam,
unsere Firma hat den Sitz in Deutschland. Eine Mitarbeiterin, die in Österreich wohnt, kommt täglich in eine unserer Einrichtungen in Deutschland als Grenzgängerin zum Arbeiten. Sie ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Muss in diesem Fall eine A 1-Bescheinigung ausgestellt werden?
Danke und viele Grüße!