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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entsendebescheinigung A 1

    Hallo liebes Expertenteam,


    unsere Firma hat den Sitz in Deutschland. Eine Mitarbeiterin, die in Österreich wohnt, kommt täglich in eine unserer Einrichtungen in Deutschland als Grenzgängerin zum Arbeiten. Sie ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig.


    Muss in diesem Fall eine A 1-Bescheinigung ausgestellt werden?


    Danke und viele Grüße!

  • 02
    RE: Entsendebescheinigung A 1

    Hallo Frau Ostermeier,

    Grenzgänger sind Personen, die in einen EU-Staat (hier: Deutschland) arbeiten und in einem anderen EU-Staat (Österreich) wohnen. Sie kehren regelmäßig an ihren Wohnort zurück. Für sie ist die Ausstellung einer A1-Bescheinigung grundsätzlich nicht verpflichtend.

    In bestimmten Fällen ist es für Grenzgänger allerdings notwendig, in ihrem Wohnstaat oder dem Tätigkeitsstaat nachzuweisen, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt. Sofern der ausländische Versicherungsträger im Wohnstaat oder der Arbeitgeber einen Nachweis über die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts wünscht, stellt in der Regel die Krankenkasse eine A1-Bescheinigung („Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV) aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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