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  • 01
    Entnahme aus LAZ / ermäßigter Beitragssatz ?

    Mitarbeiter nimmt sein Lebensarbeitszeitkonto (Wertguthaben) vor Rentenbeginn in Anspruch.

    Entnahme vom 01.04.2027 bis 31.05.2028 / Rentenbeginn 01.06.2028.

    Welcher Beitragssatz ist bei der LAZ Entnahme vor Rente zu verwenden ?

    Der ermäßigte Beitragssatz ?

  • 02
    RE: Entnahme aus LAZ / ermäßigter Beitragssatz ?

    Guten Tag,
     
    während der Freistellungsphase einer Wertguthabenvereinbarung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch ruht jedoch in dieser Zeit.
     
    Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich in den Fällen, in denen
     
    nach der Freistellungsphase die Beschäftigung wieder aufgenommen wird (z. B. Freistellung während einer Pflege- oder Elternzeit), nach dem allgemeinen Beitragssatz, weil der Beschäftigte nur vorübergehend den Krankengeldanspruch nicht realisieren kann,

    nach der Freistellungsphase die Beschäftigung nicht wieder aufgenommen wird (z. B. Freistellung zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit unmittelbar vor der Rente), nach dem ermäßigten Beitragssatz, weil der Beschäftigte vom Zeitpunkt der Freistellung an dauerhaft den Krankengeldanspruch nicht realisieren kann.
     
    Die Krankenkassen haben bereits 2015 hierzu klargestellt, dass in Zeiten der Freistellung nur dann der ermäßigte Beitragssatz gilt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende der Freistellung aus dem Erwerbsleben ausscheidet ( Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge des GKV Spitzenverbandes vom 17.06.2015, Top 2). Die Beitragsentlastung gilt daher nur bei Freistellungen unmittelbar vor dem Ruhestand. Für alle übrigen Freistellungen bleibt es bei dem allgemeinen Beitragssatz.
     
    In Ihrem Sachverhalt erfolgt die Wertguthabenverwendung unmittelbar vor dem Rentenbeginn, so dass der ermäßigte Beitragssatz zum Tragen kommt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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