Expertenforum - Entlassungsentschädigung

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  • 01
    Entlassungsentschädigung

    Hallo an das Expertenteam. Eine Frage zur Entlassungsentschädigung. Mit einem Mitarbeiter wurde ein Auflösungsvertrag zum 30.06.25 geschlossen. Bis zu dem Zeitpunkt ist er von der Arbeitsleistung freigestellt. Im Auflösungsvertrag wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis vorher von dem Mitarbeiter beendet werden kann, wenn er z.B. eine neue Arbeitsstelle finden sollte. In dem Fall erhält er eine Entlassungsentschädigung in Höhe des eingesparten Arbeitgeberbruttoentgeltes bis zum Ende 30.06.25. Nun möchte der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.05.25 beenden. Er erhält gemäß den Vereinbarungen im Auflösungsvertrag eine Entlassungsentschädigung in Höhe des Junientgeltes in Höhe von 4.900 €. Wie ist die Entschädigung in Bezug auf die Steuerabzüge zu beurteilen.

    Danke für Ihre Antwort.

    Gruß Folkert Hippen

     

  • 02
    RE: Entlassungsentschädigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Entlassungsentschädigung ist als "sonstiger Bezug" lohnsteuerpflichtig. Seit 01.01.2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr anzuwenden. (Insoweit mögliche Steuerreduzierungen erfolgen also erst durch die Einkommensteuerveranlagung.)


    Auch wenn mit der Vereinbarung im Auflösungsvertrag eine Verbindung zwischen der "ersparten" Vertragsdauer und der Abfindungshöhe hergestellt wird, ist die "Abfindung" als Entgelt für mehrjährige Tätigkeit zu betrachten und nicht als Vergütung auf den Zeitabschnitt Juni 2025 zu beziehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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