Hallo an das Expertenteam. Eine Frage zur Entlassungsentschädigung. Mit einem Mitarbeiter wurde ein Auflösungsvertrag zum 30.06.25 geschlossen. Bis zu dem Zeitpunkt ist er von der Arbeitsleistung freigestellt. Im Auflösungsvertrag wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis vorher von dem Mitarbeiter beendet werden kann, wenn er z.B. eine neue Arbeitsstelle finden sollte. In dem Fall erhält er eine Entlassungsentschädigung in Höhe des eingesparten Arbeitgeberbruttoentgeltes bis zum Ende 30.06.25. Nun möchte der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.05.25 beenden. Er erhält gemäß den Vereinbarungen im Auflösungsvertrag eine Entlassungsentschädigung in Höhe des Junientgeltes in Höhe von 4.900 €. Wie ist die Entschädigung in den Abgaben zur Sozialversicherung zu beurteilen.
Danke für Ihre Antwort.
Gruß Folkert Hippen