Expertenforum - Entlassungsentschädigung

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  • 01
    Entlassungsentschädigung

    Hallo an das Expertenteam. Eine Frage zur Entlassungsentschädigung. Mit einem Mitarbeiter wurde ein Auflösungsvertrag zum 30.06.25 geschlossen. Bis zu dem Zeitpunkt ist er von der Arbeitsleistung freigestellt. Im Auflösungsvertrag wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis vorher von dem Mitarbeiter beendet werden kann, wenn er z.B. eine neue Arbeitsstelle finden sollte. In dem Fall erhält er eine Entlassungsentschädigung in Höhe des eingesparten Arbeitgeberbruttoentgeltes bis zum Ende 30.06.25. Nun möchte der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.05.25 beenden. Er erhält gemäß den Vereinbarungen im Auflösungsvertrag eine Entlassungsentschädigung in Höhe des Junientgeltes in Höhe von 4.900 €. Wie ist die Entschädigung in den Abgaben zur Sozialversicherung zu beurteilen.

    Danke für Ihre Antwort.

    Gruß Folkert Hippen

     

  • 02
    RE: Entlassungsentschädigung

    Sehr geehrter Herr Hippen,
     
    bei Verlust des Arbeitsplatzes – insbesondere bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses – gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes oder zum Ausgleich der entgangenen Verdienstmöglichkeiten für die Zeit des Ausscheidens bis zum Ende der Kündigungsfrist Abfindungen.
    Abfindungen, die als Entschädigung bei einem Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei. Die Abfindung ist für die Zeit vorgesehen, die nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Es handelt sich dabei nicht um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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