Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn in einem Kalendermonat keine SV-Tage (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit) vorliegen, können steuerpflichtige Zahlungen an Mitarbeiter (z.B. Zuschuss zum Krankengeld, zusätzliche Gehälter, Bonifikationen usw.) zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden?
Vielen Dank.