Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entgeltumwandlung und E-Bike-Leasing

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Entgeltumwandlung sowie die Zusatzversorgung sind jährlich i.H.v. 4% der Beitragsbemessungsgrenze sv-frei. Bei der Überprüfung stellt sich jetzt die Frage, inwieweit auch die montliche Rate für ein E-Bike-Leasing (Entgeltumwandlung) berücksichtigt werden muss.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung und E-Bike-Leasing

    Guten Tag,
     
    eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.
     
    Die Gehaltsumwandlungen sind getrennt voneinander zu beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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