Sehr geehrte Damen und Herren,
Entgeltumwandlung sowie die Zusatzversorgung sind jährlich i.H.v. 4% der Beitragsbemessungsgrenze sv-frei. Bei der Überprüfung stellt sich jetzt die Frage, inwieweit auch die montliche Rate für ein E-Bike-Leasing (Entgeltumwandlung) berücksichtigt werden muss.
Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.