Expertenforum - Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

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  • 01
    Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir bieten unseren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit E-Autos zu leasen. Der Arbeitgeber least das Fahrzeug und überlässt es dem/der Mitarbeiter*in gegen Bezahlung der vereinbarten monatlichen Nutzungsraten zu vorübergehendem Gebrauch und Nutzung für die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer von 24 Monaten. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt beim Leasinggeber. Nach Ablauf des Leasingvertrages ist das Fahrzeug zurückzugeben oder kann privat übernommen werden. Hinsichtlich der Versteuerung handelt es sich bei dem Leasing von einem E-Auto um Fahrzeuge des Arbeitgebers, also um Firmenwagen. Diese werden dem/der Mitarbeiter*in für die Dauer des Leasingvertrages zur freien Verfügung überlassen. Diese befristete Überlassung für die Durchführung von Privatfahrten sowie gegebenenfalls für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt als sogenannter Sachbezug einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher den allgemeinen steuerlichen Regelungen, die auch sonst für die Überlassung von Firmen- und Dienstwagen gelten. D.h. es erfolgt die Abrechnung des Geldwerten Vorteils 1 % für Privatfahrten sowie ein GwV für die Fahrten zwischen Wohnort und Dienstsitz.


    Die monatliche Leasingrate wird dem/der Mitarbeiter*in über die Gehaltsabrechnung per Entgeltumwandlung monatlich vom Brutto einbehalten. Dadurch werden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingespart.


    Es kommt vor, dass bei der Ratenendabrechnung aufgrund vorzeitiger Beendigung oder eines Schadens eine Gutschrift oder Nachbelastung resultiert.


    Die Summe aus der Ratenendabrechnung (Gutschrift oder Nachbelastung), sowie die Schadenrechnungen läuft ebenfalls über die Entgeltumwandlung. Wie bei den monatlichen Leasingraten, wird in diesem Fall der Nettobetrag aus der Rechnung (Endabrechnung) bei der Bruttovergütung gekürzt. Somit werden diese auch Bestandteil der Entgeltumwandlung.


    Ist dieses Vorgehen sozialversicherungsrechtlich korrekt?


    Vielen Dank für Ihre fachliche Beurteilung.


     

  • 02
    RE: Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind Minder- und Mehrerlöse am Leasingende über die Gehaltsabrechnung auszugleichen.
     
    Zu beachten ist aber, übersteigt das Nutzungsentgelt den Nutzungswert, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Negative geldwerte Vorteile sind nicht möglich. Das haben mehrere Gerichte bestätigt. Dieser Fall kann eintreten, wenn Arbeitnehmer Zuzahlungen in Höhe der tatsächlichen Leasingraten erbringen, die den nach der Ein-Prozent-Regelung anzusetzenden Vorteil übersteigen (BMF, Schreiben v. 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Guten Tag,


    als Beispiel aufgeführt:


    Schadenrechnung: 1.500 EUR netto als Selbstbeteiligung für den Kunden.


    Dieser Betrag kann einmalig ebenfalls als Entgeltumwandlung in die Abrechnung fließen?


    Vielen Dank.

     

  • 04
    RE: Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Guten Tag,
     
    Ihre Fragestellung betrifft in erster Linie arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Gerne geben wir aber eine allgemeine Einschätzung zu Ihrer Frage:
    Leasingnehmer und Versicherungsnehmer bleibt der Arbeitgeber. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers im Schadenfall muss somit ausdrücklich arbeitsrechtlich vereinbart sein.
    Es ist zu beachten, dass bei einer Gehaltsumwandlung der Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auf Basis einer vereinbarten Zahlung (z.B. Übernahme der Leasingrate) zur Verfügung gestellt bekommt. Auch hier ist zu prüfen, ob die Übernahme möglicher Eigenbeteiligungen im Schadensfall arbeitsvertraglich vereinbart sind. Ausschließlich in diesen Fällen kann sich eine weitere Zahlung als Gehaltsverzicht steuer- und sozialversicherungsrechtlich auswirken.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Guten Tag,


    alle arbeitsvertraglichen Voraussetzung sind erfüllt und wurden durch unsere Arbeitsrechtskolleg*innen geprüft.


    Uns geht es lediglich um die sozialversicherungspflichtige Einordung, ob eine Gutschrift oder Nachbelastung aus einer Ratenendabrechnung (z.B. Nachbelastung wegen Schadenrechnung) = Nettobetrag aus der Endabrechnung als Entgeltumwandlung analog der monatlichen Leasingraten die Bruttovergütung mindern und damit das Sozialversicherungsbrutto nochmals vermindert werden darf.


    Vielen Dank.

  • 06
    RE: Entgeltumwandlung (Minderung Steuer- und SV) durch Ratenendabrechnungen wie Gutschrift oder Nachbelastung

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu Ihrem Sachverhalt nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können, da uns die vertraglichen Rahmenbedingungen nicht vorliegen. Für eine rechtsverbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an die zuständige Einzugsstelle.
     
    Voraussetzung für eine Entgeltumwandlung ist, dass der Mitarbeiter auf einen Teil seinen Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts z.B. an einem betrieblichen Kraftfahrzeug des Arbeitgebers gewährt.
     
    Mit der Ratenendabrechnung ist die Leasingvereinbarung beendet, die Voraussetzungen, dass der Mitarbeiter Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts erhält, ist unseres Erachtens nicht mehr gegeben, so dass eine Entgeltumwandlung für Guthaben oder Nachbelastung nicht möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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