Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der in Altersteilzeit geht. Laut unseren Tarifvertrages bekommt er von der Firma einen freiwillige Aufstockung, so dass sein ATZ-Netto 85% von seinem VZ-Netto beträgt. Der Mitarbeiter hat eine Entgeltumwandlung von 150 €. Wird das ATZ-Netto von VZ-Netto mit Abzug der Entgeltumw. berechnet oder ohne Abzug? Also z.b. VZ-Netto war 3000 €, nach Abzug 150 € war VZ-Netto 2.850,00 €. Von welchem Betrag müssen wir das ATZ-Netto 85% berechnen?
Viele Grüße
VS