Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrere Fachschüler für Technik an der Rheinischen Akademie Köln gGmbH, ein Berufskolleg, werden Ihre Projektarbeit bei uns im Unternehmen erstellen. Die Dauer dieser Schulform erstreckt sich über zwei Jahre und endet mit einem staatlich zertifizierten Berufsabschluss. Zudem wird die Fachhochschulreife erworben. Die Projektarbeit ist für die Dauer von 160 - 320 Stunden vorgesehen und enthält den Status eines Fachs. Die Projektarbeit wird in Vollzeit geleistet und während dieser Zeit erfolgt kein schulischer Unterricht. Die Verträge zur Erstellung einer Technikerarbeit (so haben wir es genannt) wurden für die Dauer von um die 10 Wochen ausgestellt. Wir bezuschussen die Projektarbeit mit 150 € monatlich.
Können diese Technikerschüler angesehen werden wie Diplomanden, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben und nicht zu den abhängig Beschäftigten gehören, entsprechend dem Rundschreiben vom 23.11.2016?
Oder sind diese als geringfügig entlohnt Beschäftigte abzurechnen, da die Ausnahmeregelungen aus dem besagten Rundschreiben sich nicht explizit auch auf Fachschüler eines Berufskollegs beziehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort