Die Firma nimmt am Ausgleichsverfahren U1 und U2 teil.
Müssen Umlagebeiträge zur U1 und U2 für monatlich ausgezahltes Weihnachtsgeld gezahlt werden?
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Die Firma nimmt am Ausgleichsverfahren U1 und U2 teil.
Müssen Umlagebeiträge zur U1 und U2 für monatlich ausgezahltes Weihnachtsgeld gezahlt werden?
Hallo C. Braun,
nach aktueller Rechtsauffassung verlieren Einmalzahlungen, die ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit in jedem Kalendermonat zu einem Zwölftel zur Auszahlung gelangen, ihren Charakter als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne des § 23a SGB IV und werden daher als laufendes Arbeitsentgelt bewertet.
Demzufolge sind in einem solchen Fall Umlagebeiträge U1 und U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zu entrichten.
Für eine rechtsverbindliche beitragsrechtliche Beurteilung empfehlen wir Ihnen, ggf. die zuständige(n) Einzugsstelle(n) zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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