Sehr geehrtes Expertenteam,
zur Berechnung der 42-Tage-Frist bitte ich um Ihre Unterstützung:
Die Krankenkasse meldet ab 1.7.24 eine eAU zurück. Allerdings hat unser AN am 1.7. morgens noch gearbeitet. Er bekommt für diesen Tag volle Entgeltfortzahlung, eine Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich für halbe Arbeitstage und wird somit bei der 42-Tage-Frist nicht berücksichtigt? Zwischen AU und REHA war der AN einen Tag ohne Bescheinigung arbeitsunfähig zuhause. Gemäß Arbeitsvertrag benötigt er erst ab dem 4. AU-Tag eine Bescheinigung. Für diesen Tag erhält er ebenso Entgeltfortzahlung, eine Erstattung durch die KK kann erfolgen, dieser Tag wird bei der 42-Tage-Frist berücksichtigt/eingerechnet?
Können REHA-Tage ebenfalls elektronisch abgerufen/bestätigt werden? Oder ist dies erst ab 1.1.25 (= laut Literatur) möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Es grüßt Sie freundlich
Paula