Expertenforum - Entgeltfortzahlung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entgeltfortzahlung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    zur Berechnung der 42-Tage-Frist bitte ich um Ihre Unterstützung:

    Die Krankenkasse meldet ab 1.7.24 eine eAU zurück. Allerdings hat unser AN am 1.7. morgens noch gearbeitet. Er bekommt für diesen Tag volle Entgeltfortzahlung, eine Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich für halbe Arbeitstage und wird somit bei der 42-Tage-Frist nicht berücksichtigt? Zwischen AU und REHA war der AN einen Tag ohne Bescheinigung arbeitsunfähig zuhause. Gemäß Arbeitsvertrag benötigt er erst ab dem 4. AU-Tag eine Bescheinigung. Für diesen Tag erhält er ebenso Entgeltfortzahlung, eine Erstattung durch die KK kann erfolgen, dieser Tag wird bei der 42-Tage-Frist berücksichtigt/eingerechnet?

    Können REHA-Tage ebenfalls elektronisch abgerufen/bestätigt werden? Oder ist dies erst ab 1.1.25 (= laut Literatur) möglich?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Es grüßt Sie freundlich

    Paula

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung

    Guten Tag,
     
    die Dauer der Entgeltfortzahlung wird vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an gerechnet. Wurde am ersten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit noch (teilweise) gearbeitet, wird die Anspruchsdauer erst ab dem Folgetag berechnet; der (teilweise) Arbeitstag wird also in die 42-Tage-Frist nicht mit eingerechnet, sodass die Entgeltzahlung insgesamt 43 Tage beträgt. Spätestens mit Erstellung der Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengeldes teilen Sie der Krankenkasse den letzten Arbeitstag mit.
     
    Sofern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu drei Tagen ohne Nachweis anerkannt wird, so besteht auch für diese Tage ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Da der Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeit außerhalb des bescheinigten Zeitraums nicht immer bekannt ist, kann es zu unterschiedlichen Beurteilungen der Entgeltfortzahlungsdauer kommen. Es empfiehlt sich im Einzelfall Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Stationäre Krankenhaus- und Rehazeiten können ebenfalls elektronisch abgefragt werden. Jedoch können derzeit nur die Beginn und die voraussichtlichen Entlassungsdaten mitgeteilt werden. Wenn Sie das tatsächliche Entlassungsdatum erfahren möchten, ist eine weitere Anfrage erforderlich. Ab dem 01.01.2025 wird das eAU-Verfahren dahingehend geändert, dass die Krankenkasse Ihnen das tatsächliche Entlassungsdatum aktiv übermittelt, sofern Sie im Vorfeld eine Abfrage gestellt haben und Ihnen das voraussichtliche Entlassungsdatum mitgeteilt wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.