Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entgeltfortzahlung, Reha Psychosomatik bei chronischer Erkrankung, Folgeerkrankung?

    Bei einem Mitarbeiter liegt eine Grunderkrankung vor, weswegen immer wieder Fehlzeiten entstehen. Der Mitarbeiter hat einen unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis mit 50 % Behinderung. Nun hat der Mitarbeiter eine Reha bewilligt bekommen für die Dauer von 6 Wochen. Dem Einladungsschreiben der Reha Klinik zu entnehmen, handelt es sich um eine psychosomatische Klinik.

    Wir haben eine Vorerkrankungsanfrage versendet und die Rückmeldung erhalten, dass keine Vorerkrankungen vorliegen. Es deutet aber doch alles darauf hin, dass die Reha Maßnahme in ursächlichem Zusammenhang zu der Grunderkrankung steht. Oft ziehen vorliegende Erkrankungen psychische Probleme nach sich und die Patienten benötigen Behandlung. Es kann aber doch nicht sein, dass der Arbeitgeber dann Lohnfortzahlung leisten muss, wenn die Fehlzeiten insgesamt 42 Tage überschreiten. Es mag zwar eine anderer Diagnoseschlüssel vorliegen, aber es ist doch höchstwahrscheinlich eine Folge der vorherigen eigentlichen Erkrankung. Was ist Ihre Handlungsempfehlung für Arbeitgeber in so einem Fall?

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung, Reha Psychosomatik bei chronischer Erkrankung, Folgeerkrankung?

    Hallo D.L.,

    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung und der Prüfung von Vorerkrankungszeiten bei einer Reha-Maßnahme betrifft vordergründig das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragen keine konkrete Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht für Arbeitnehmer, sofern Arbeitsunfähigkeit (AU) vom behandelnden Arzt festgestellt wurde. Dies gilt auch für Zeiten einer stationären Reha-Maßnahme.
     
    Alle AU-Zeiten eines Arbeitnehmers, die auf derselben Krankheitsursache beruhen, sind zusammenzurechnen, sofern zwischen den einzelnen AU-Zeiten kein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Wird bei Eintritt einer AU allerdings festgestellt, dass seit dem Beginn der 1. AU wegen derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten abgelaufen ist, entsteht sofort ein neuer 6-wöchiger Entgeltfortzahlungsanspruch.
     
    Daher könnte es rein theoretisch möglich sein, dass die Erkrankungen, die für eine stationären Reha-Maßnahme verantwortlich sind, in den letzten 6 Monaten vor Beginn der Reha zu keiner AU geführt haben oder das die Erkrankungen nach Ablauf von 12 Monaten einen neuen Anspruch auf 42 Tage Entgeltfortzahlung auslösen.
     
    Da in einem solchen Fall die Nichtnachvollziehbarkeit des Arbeitgebers aufgrund der Antwort aus dem EEL-Verfahren durchaus verständlich ist, sollte dies mit der zuständigen Krankenkasse außerhalb des EEL-Verfahrens anhand der dort vorliegenden Unterlagen abschließend und verbindlich geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.