Bei einem Mitarbeiter liegt eine Grunderkrankung vor, weswegen immer wieder Fehlzeiten entstehen. Der Mitarbeiter hat einen unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis mit 50 % Behinderung. Nun hat der Mitarbeiter eine Reha bewilligt bekommen für die Dauer von 6 Wochen. Dem Einladungsschreiben der Reha Klinik zu entnehmen, handelt es sich um eine psychosomatische Klinik.
Wir haben eine Vorerkrankungsanfrage versendet und die Rückmeldung erhalten, dass keine Vorerkrankungen vorliegen. Es deutet aber doch alles darauf hin, dass die Reha Maßnahme in ursächlichem Zusammenhang zu der Grunderkrankung steht. Oft ziehen vorliegende Erkrankungen psychische Probleme nach sich und die Patienten benötigen Behandlung. Es kann aber doch nicht sein, dass der Arbeitgeber dann Lohnfortzahlung leisten muss, wenn die Fehlzeiten insgesamt 42 Tage überschreiten. Es mag zwar eine anderer Diagnoseschlüssel vorliegen, aber es ist doch höchstwahrscheinlich eine Folge der vorherigen eigentlichen Erkrankung. Was ist Ihre Handlungsempfehlung für Arbeitgeber in so einem Fall?