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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Entgeltfortzahlung nach den ersten vier Wochen

    Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin fängt zum 09.02.2026 neu bei unserem Mandanten an. Sie hat genau 3 Tage gearbeitet bis einschließlich 11.02.2026. Danach war Sie krank. Da Sie noch in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung ist, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit bezieht Sie Krankengeld.

    Wir haben jetzt den 19.03.2026.

    Frage: bleibt die Arbeitnehmerin im Krankengeld oder muss der Arbeitgeber ab der 5. Beschäftigungswoche wieder Entgeltfortzahlung leisten für 6 Wochen?

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung nach den ersten vier Wochen

    Hallo SteuersozitätJR,
     
    bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung sind vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen betroffen. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu keine konkrete Aussage, sondern nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) zum Tragen.  Eine beschäftigte Person, die in den ersten vier Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also  ab der fünften Woche Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Sofern die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf dieses sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruchs weiter besteht, wäre der Anspruch auf Krankengeld wieder über die Krankenkasse zu realisieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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