Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin fängt zum 09.02.2026 neu bei unserem Mandanten an. Sie hat genau 3 Tage gearbeitet bis einschließlich 11.02.2026. Danach war Sie krank. Da Sie noch in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung ist, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit bezieht Sie Krankengeld.
Wir haben jetzt den 19.03.2026.
Frage: bleibt die Arbeitnehmerin im Krankengeld oder muss der Arbeitgeber ab der 5. Beschäftigungswoche wieder Entgeltfortzahlung leisten für 6 Wochen?