Es geht um Erwerbsminderungsrentner die gleichzeitig "Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen" erhalten.
Diese sind mit SV-Schlüssel 3101 in der Sozialversicherung gemeldet. Da keine Anspruch auf Krankengeld besteht, speichern die Krankenkassen die Diagnosen bei Krankheit nicht. Somit ist eine Klärung der Vorerkrankungszeiten für uns als Arbeitgeber nicht möglich und wir leisten derzeit bei allen durch einen Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeitszeiten Entgeltfortzahlung.
Frage:
Besteht eine Verpflichtung Beschäftigten, die gleichzeitig eine EM-Rente beziehen, Entgeltfortzahlung zu leisten? Oder endet die Entgeltzahlung mit dem letzten Tag vor Erkrankung?