Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entgeltfortzahlung Hauptarbeitgeber

    Guten Morgen,

    wir hatten gerade die Diskussion über das Thema Nebenbeschäftigung und aus dieser Beschäftigung heraus bedingt einen Arbeitsunfall.

    Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Entgeltfortzahlung beim Hauptarbeitgeber? Sind wir zur Fortzahlung des Entgeltes verpflichtet? Wenn ja, können wir uns diese dann bei der BG des Nebenarbeitgebers wieder zurückholen?

    Danke für Ihre Info

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung Hauptarbeitgeber

    Hallo HRAbrechnung,
     
    Ihre Frage zur Verpflichtung der Entgeltfortzahlung in der Hauptbeschäftigung aufgrund eines Arbeitsunfalls in einer Nebenbeschäftigung betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Arbeitsunfähigkeit liegt nach den aktuellen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre „zuletzt“ vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.
     
    Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die Befragung der betroffenen Person durch den behandelnden Arzt zur aktuell ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen voraus. Das Ergebnis der Befragung ist bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen. Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein.
     
    Nach diesen Grundsätzen ist die Ausstellung einer „selektiven“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern nicht für alle ausgeübten Tätigkeiten maßgebend ist, durchaus denkbar.
     
    Ein damit einhergehender Erstattungsanspruch des (Haupt)Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft des anderen (Neben)Arbeitgebers besteht nicht. Inwiefern der Arbeitgeber die entstandenen Entgeltfortzahlungskosten gegenüber einem den Arbeitsunfall Verursachenden zurückfordern kann, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beantworten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.