Guten Tag,
uns ist bewusst, dass man für Urlaub, Krankheits- und Feiertage den Durchschnitt der letzten drei Monate an SNF-Zuschlägen zahlen muss. Gilt dieses "muss" auch für Zuschläge die während Überstunden erarbeitet wurden?
Das bedeutet, ein Mitarbeiter hätte nur bis 22 Uhr arbeiten müssen, hat aber auf Grund von freiwilliger Mehrarbeit bis 0 Uhr gearbeitet und für die Zeit zwischen 22 - 0 Uhr Zuschläge erhalten. Gehören diese Zuschläge auch in die Berechnung des Drei-Monats-Durchschnittes?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Ute Orewal