Expertenforum - Entgeltfortzahlung entgangene SNF Zuschläge

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  • 01
    Entgeltfortzahlung entgangene SNF Zuschläge

    Guten Tag,

    uns ist bewusst, dass man für Urlaub, Krankheits- und Feiertage den Durchschnitt der letzten drei Monate an SNF-Zuschlägen zahlen muss. Gilt dieses "muss" auch für Zuschläge die während Überstunden erarbeitet wurden?

    Das bedeutet, ein Mitarbeiter hätte nur bis 22 Uhr arbeiten müssen, hat aber auf Grund von freiwilliger Mehrarbeit bis 0 Uhr gearbeitet und für die Zeit zwischen 22 - 0 Uhr Zuschläge erhalten. Gehören diese Zuschläge auch in die Berechnung des Drei-Monats-Durchschnittes?


    Herzlichen Dank und beste Grüße

    Ute Orewal

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung entgangene SNF Zuschläge

    Hallo Frau Orewal,


    Ihre Frage zur korrekten Ermittlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen (SFN-Zuschlägen) bei Ausfalltagen (Krank, Urlaub, Feiertage) betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Stellungnahme zu Fragen des Arbeitsrechts abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. auch von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Allerdings können mittlerweile im Rahmen unseres Expertenforums auch Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung entgangene SNF Zuschläge

    Vielen Dank für die Weiterleitung. Mich wundert es nur, da ja auch Sozialversicherung Beiträge fällig werdne würden, wenn es auf Überstunden gezahlt werden muss. Daher habe ich die Frage bei Beiträge einsortiert.


    VIele Grüße

    Ute Orewal

  • 04
    RE: Entgeltfortzahlung entgangene SNF Zuschläge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Durchschnittsvergütung der letzten drei Monate ist zunächst nur für die Urlaubsvergütung (das sogenannte Urlaubsentgelt, welches der Mitarbeiter während des Urlaubs erhält) zu zahlen. Bei Krankheit und Feiertag gilt das Entgeltausfallprinzip. Das heißt, der Mitarbeiter erhält die Vergütung, die er ohne Feiertag oder Krankheit erhalten hätte.


    Für die Berechnung des Urlaubsentgelts in diesem Sinne sind die tatsächlich gezahlten Zuschläge der letzten drei Monate zu berücksichtigen. Das heißt, auch wenn der Arbeitgeber möglicherweise nicht verpflichtet war, den Zuschlag zu zahlen, ist dieser bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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