Hallo, unserem Arbeitnehmer wurde eine "Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung" zu einem Berufsunfall von 1986 genehmigt. Der Arbeitnehmer ist aktuell nicht arbeitsunfähig diesbezüglich. Wie verhält sich hier die Entgeltfortzahlung? trägt die Kosten die BG?
Expertenforum - Entgeltfortzahlung BGSW

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Entgeltfortzahlung BGSW
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RE: Entgeltfortzahlung BGSW
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung gehört zu den Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne des § 34 SGB VII. Für diese Rehabilitationsleistungen verweist § 9 EFZG auf die Anwendbarkeit der §§ 3 ff. EFZG. Das heißt, der Arbeitgeber ist nach allgemeinen Grundsätzen in der Entgeltfortzahlungsverpflichtung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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