Liebes Expertenteam,
wir haben folgenden Fall:
08.11.2024-29.11.2024 Mitarbeiter war krank mit Attest (bestätigt)
30.11.2024-02.01.2025 Mitarbeiter war krank
Lohnfortzahlungsende: 19.12.2024
Gehalt wurde ab 20.12.2024 eingestellt
Im Nachgang wurde uns von der Krankenkasse die Vorlage der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Zeitraum
(30.11.24-02.01.2025) nicht bestätigt > unentschuldigtes Fehlen
> Gehalt wurde nicht gezahlt
03.01.2025-19.01.2025 Mitarbeiter krank mit Attest (bestätigt)
20.01.2025-23.01.2025 Mitarbeiter war krank, allerdings wurde auch hier das Attest
von der Krankenkasse nicht bestätigt, somit auch hier
unentschuldigtes Fehlen > Gehalt wurde weiter nicht gezahlt
24.02.2025-16.02.2025 Mitarbeiter wieder krank mit Attest (Prüfung der Krankenkasse
steht noch aus)
Frage:
Wie ist das ununterbrochene Fehlen, gerade auch das Wochenende zwischen der letzten
Krankschreibung und dem ersten Tag des unentschuldigten Fehlens (30.11.2024-01.12.2024), zu
bewerten? Entsteht dadurch wieder ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Der Krankschreibung ab dem 03.01.2025 ist gem. Krankenkasse eine andere Diagnose als zuvor.
Wir würden den Zeitraum ab 08.11.2025 bis 16.02.2025 trotzdem als durchgehend krank bewerten und somit ab 20.12.2024 bis einschl. 16.02.2025 kein Gehalt zahlen. Ist das so korrekt?
Vielen Dank vorab für eine Antwort.