Liebe Experten,
am 13.02.2025 nahm ich am Online Seminar zum Thema " Arbeitsunfähigkeit und
Datenaustausch Krankengeld" bei der AOK teil.
Im nachfolgendem Chatprotokoll Seite 1 wurde folgende Frage noch beantwortet:
Wenn mein Mitarbeiter zuerst 3 Tage krank war ohne AU und dann krank mit AU.
Dann zählen die 3 Tage nicht für die Berechnung der Zeiten für Vorerkrankung?
Doch, auch diese 3 Tage wurden durch den AG ja fortgezahlt und rechnen deshalb
zum 6-Wochen-Zeitraum.
Allerdings werden diese 3 Tage bei der Krankenkasse nicht bekannt und deshalb
auch nicht durch die Krankenkasse beauskunftet.
Jetzt hätte ich hier noch ein paar Fragen für die Praxis.
Kann mir der Arbeitnehmer einen Zusammenhang anzweifeln, wenn er genau vor der
AU 1- 3 Tage krank war ohne ärztliche Bescheinigung? In der Praxis schwer zu
händeln?!
Und wie gebe ich in der Entgeltbescheinigung diesen Zeitraum an, wenn er ins
Krankengeld fällt?
AU ab dem tatsächlichen Fehlen oder erst ab Datum der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Somit würde ja auch die Entgeltzahlung bei Berücksichtigung der Tage ohne ärztliche
Bescheinigung und der Beginn der Zahlung des Krankengeldes auseinanderfallen.
Könnten Sie mir hier bitte diesen Sachverhalt / Vorgehensweise nochmals genauer
erläutern? Vielen, vielen Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße.