Expertenforum - Entgeltfortzahlung bei Urlaub

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  • 01
    Entgeltfortzahlung bei Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben hier im Büro folgenden Fall:


    Arbeitnehmerin hat sich in der 10. KW krank schreiben lassen. In der selben Woche hat sie eine Kündigung zu Mitte April 2025 eingereicht. Für die 11. und 12. KW liegt uns auch eine entsprechende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Für diese Woche liegt uns bisher nichts vor, aber da sie laut Kalender in dieser Woche Urlaub hat, gehen wir auch davon aus, dass dort nichts kommt, sondern die Arbeitnehmerin diese Woche ganz normal den Urlaub nimmt und sich für die restliche Zeit weiterhin krank schreibt.


    Bei einer durchgängigen Krankschreibung würde sie für 1 Tag bei uns ins Krankengeld fallen, bevor sie austritt. Unterbricht die 1 Woche Urlaub nun die 6 Wochen Lohnfortzahlung ? Denn ich glaube nicht, dass sie 1 Woche gesund ist. Der medizinische Dienst wurde bereits eingeschaltet und dort liegt tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vor.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei Urlaub

    Hallo mt.preller,
     
    Ihre Frage, ob der bezahlte Urlaub den sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch „unterbricht“, betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Stellungnahme zu Fragen des Arbeitsrechts abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. auch von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mittlerweile können im Rahmen unseres Expertenforums auch Fragen zum Arbeitsrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung bei Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Dauer des Urlaubs wird auf die Dauer der Entgeltfortzahlung nicht angerechnet. Urlaub kann nur gewährt werden, wenn die Mitarbeiterin während dieser Zeit nicht erkrankt ist.


    Sofern Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Mitarbeiterin während des Urlaubs tatsächlich nicht erkrankt war, könnten Sie dies gegenüber der Mitarbeiterin natürlich geltend machen. Allerdings bliebe dann der Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin erhalten. Dieser Urlaubsanspruch müsste, sofern er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, abgegolten werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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