Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier im Büro folgenden Fall:
Arbeitnehmerin hat sich in der 10. KW krank schreiben lassen. In der selben Woche hat sie eine Kündigung zu Mitte April 2025 eingereicht. Für die 11. und 12. KW liegt uns auch eine entsprechende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Für diese Woche liegt uns bisher nichts vor, aber da sie laut Kalender in dieser Woche Urlaub hat, gehen wir auch davon aus, dass dort nichts kommt, sondern die Arbeitnehmerin diese Woche ganz normal den Urlaub nimmt und sich für die restliche Zeit weiterhin krank schreibt.
Bei einer durchgängigen Krankschreibung würde sie für 1 Tag bei uns ins Krankengeld fallen, bevor sie austritt. Unterbricht die 1 Woche Urlaub nun die 6 Wochen Lohnfortzahlung ? Denn ich glaube nicht, dass sie 1 Woche gesund ist. Der medizinische Dienst wurde bereits eingeschaltet und dort liegt tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vor.