Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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  • 01
    Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie ist die gesetzliche Regelung bei Lohnfortzahlung zweier unterschiedlicher Krankheiten in Folge, ohne, dass ein Tag der Arbeitsfähigkeit dazwischen lag.

    Wir haben dies als einen zusammenhängenden Zeitraum angesehen, somit kam der MA vorzeitig in Krankengeldbezug. Nun beschwert er sich.

    Ich bitte um Ihre Expertise.

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach den Entgeltfortzahlungsansprüchen betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Die Zahlung von Krankengeld ist immer von den Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung abhängig. Während der Entgeltfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld. Die arbeitsrechtliche Klärung der Ansprüche auf Entgeltfortzahlung hat somit direkten Einfluss auf die Zahlung von Krankengeld.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider ist die Antwort für mich nicht so ganz verständlich.

    Könnten Sie diese bitte genauer darstellen:

    Mitarbeiter hat 2 unterschiedliche Krankheiten, ohne einen Tag arbeitsfähig gewesen zu sein.

    Lediglich wurde bei der 2. Krankheit eine "Erstbescheinigung" durch den Arzt bescheinigt.

    Lt. unserem Wissen werden diese beide Krankheiten in der Lohnfortzahlung als eine zusammenhängende Krankheit angesehen.

    Ich bitte dies zu beurteilen. Danke

  • 04
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten zwei „überlappende“ oder sich nahtlos aneinanderschließende Krankheiten als eine Krankheit. Die Rechtsprechung nennt dies „Einheit des Verhinderungsfalls“.


    Sollten sich also die beiden Erkrankungen nahtlos aneinander geschlossen haben, wurde die sechswöchige Entgeltfortzahlung nicht erneut ausgelöst. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich bei der zweiten Erkrankung um eine von der ersten Krankheit verschiedene handelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 05
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in oben bezeichneter Angelegenheit komme ich nochmals zurück auf Ihre Nachfrage vom 1. Juli 2025.


    Die Einheit des Verhinderungsfalls besteht auch dann, wenn die zweite Krankheit mit einer Erstbescheinigung bestätigt wurde. Entscheidend für die Einheit des Verhinderungsfalls ist lediglich, dass sich die Krankheiten nahtlos aneinanderreihen oder überlappen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 06
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Könnten Sie mir bitte Das Aktenzeichen Urteil des Arbeitsgerichtes nennen.


    Vielen Dank

     

  • 07
    RE: Entgeltfortzahlung bei 2 unterschiedlichen Krankheiten in Folge, ohne Arbeitsaufnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Beispielhaft beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht mit der Einheit des Verhinderungsfalls in dem Urteil vom 11. Dezember 2019, 5 AZR 505/18.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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